Unsere LZB gelten, nachdem sie dem Kunden einmal zugegangen sind, für alle Geschäfte. Ergänzungen werden von uns schriftlich bekannt gegeben.
2.1 Der Vertrag mit uns kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sie schriftlich. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es einer nochmaligen Bestätigung bedarf. Liegt weder ein Angebot von uns noch eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, sondern lediglich die Bestellung durch den Kunden, so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir Versand- oder Auslieferungsauftrag erteilt haben.
2.2 Verkaufskontrakte sind für die Käufer bindend, wenn nicht innerhalb von 1 Werktag nach Zugang widersprochen wird. Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn der Inhalt des Kontraktes von den getroffenen Vereinbarungen abweicht.
2.3 Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen.
2.4 Nebenabreden zu unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Messe sowie Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung. Im Zweifelfall ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.5 Unserem Angebot etwa beigefügte Unterlagen (Muster, Abbildungen, Zeichnungen u.ä.) gelten nur annähernd, sowie sie als ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
3.1 Alle Preise versehen sich netto, zzgl. gesetzlicher MwSt, sämtliche Angebote/Preislisten verstehen sich freibleibend, basierend auf EURO.
3.2 Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, soweit die Waren im kaufmännischen Verkehr veräußert werden.
3.3 Mit erscheinen des Kataloges verlieren alle vorangegangenen Preislisten sowie verhandelte und abgesprochene Preise und Rabatte ihre Gültigkeit. Kundenrabatte können seitens des Lieferanten mit Erscheinen des Katalogs geändert werden. Entsprechende Mitteilungen werden zugesandt.
3.4 Ändern sie die Kostenverhältnisse bei den Verkäufern im Einkauf infolge von Paritätsänderungen des EURO zu der jeweiligen Einkaufswährung, behalten sich die Verkäufer das Recht einer entsprechenden Korrektur der Verkaufpreise vor, ohne dass hierdurch die Gültigkeit des bestehenden Kontraktes berührt wird.
4.1 Ab EURO 500,- Warennettowert liefern wir frei Haus. Für Aufträge unter EURO 500,- wird eine Paketfrachtpauschale von EURO 6,90 je Karton berechnet. Bei einem Bestellwert unter EURO 100,- behalten wir uns vor, einen Bearbeitungsaufschlag von bis zu EURO 15,- zu erheben.
4.2 Nachlieferung ab Warenwert EURO 100,- erfolgt „frei Haus“, - bei Sonderpreisen liefern wir unfrei. Wir behalten uns vor, bei Nachlieferung unter EURO 100,- anteilig Porto zu erheben.
4.3 Exportaufträge – siehe gesonderte Konditionen.
4.4 Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit dem Versand oder – wenn Abholung vereinbart wurde – mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Wir haften weder für Verluste noch für Beschädigungen. Bei Sonderanfertigungen können mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% nicht beanstandet werden. Teillieferungen im zumutbaren Umfang sind zulässig.
4.5 Alle bundesinternen Lieferungen werden von uns versichert, falls nicht gewünscht, bitten wir um schriftliche Information. (Bei Nichtversicherung wird kein Ersatz geleistet.)
4.6 Wir berechnen 1,5% Versicherung, mindestens EURO 2,50.
5.1 Ihren Auftrag fertigen wir auf Ihren Wunsch „ohne Grünen Punkt“ und ohne Teilnahme an einem Selbstentsorgersystems wie z.B. VfW. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Vertreiber verpflichtet sind, vom Endverbraucher die Verkaufsverpackung am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück zunehmen (Selbstentsorger), und dass Ihnen eine entsprechende Nachweispflicht obliegt. Soweit Sie unsere Unterstützung benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme.
5.2 Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, beträgt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.
Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten.
Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Produktions- und betriebsbedingte Überschreibung der vereinbarten Fristen und Termine begründen keine Ansprüche des Kunden. Lieferverzögerungen aufgrund von Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen, wie hoheitlichen Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt §326 BGB mit der Maßgabe, dass die uns zu setzenden Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen muss.
7.1 Die Zahlung erfolgt netto Kasse nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto, bei SEPA Lastschriften gewähren wir 3% Skonto (sofort).
7.2 Erstlieferungen werden nur gegen Vorkasse ausgeführt (mit telefonischer Vorankündigung).
7.3 Exportaufträge: Siehe untenstehende Exportbedingungen.
7.4 Sollten am Tag der Lieferung fällige Rechnungen noch offen sein, liefern wir per Vorkasse ohne Abzug von Skonti inkl. des noch offen stehenden Betrags, nachdem wir telefonisch versucht haben, sie zu informieren.
7.5 Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen, und zwar 8,0% über dem Basiszinssatz (derzeit 0,12 %) daraus ergibt sich jeweils ein Zinssatz von ca. 8,12%.
Sollte der Verzugsschaden höher sein, behalten wir uns vor den tatsächlichen Schaden zu belasten. Offenstehende Rechnungen können nach der 2. Mahnung (30 Tage) mit Verzugszinsen belastet werden.
Wir behalten uns vor, vereinbarte Sonderkonditionennach schriftlicher Voraus für den entsprechenden Zeitraum zu streichen.
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